Steuerberatung und Steuererklärungen
Privatpersonen mit Lohn- und Gehaltsbezügen sowie weiteren Einkünften (Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten- und Pensionsbezügen etc.) finden bei uns Unterstützung durch:
- Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
- Prüfung sämtlicher Steuerbescheide
- Unterstützung bei der Wahl der optimalen Steuerklassen
- Prüfung der Steuererklärungspflicht von Rentnern
- Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
- Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Anträge auf Lohnsteuerermäßigung
- Stundungs- und Erlassanträge
- Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Doch mit der Erstellung o. g. Erklärungen und Anträge ist unsere Arbeit noch nicht beendet. Der Schriftverkehr vom und zum Finanzamt bis zur Steuerfestsetzung wird von uns erledigt. Auf Wunsch sendet das Finanzamt den für Sie zu erlassenden Steuerbescheid direkt an uns, wo er durch uns innerhalb der Rechtsbehelfsfrist auf Richtigkeit geprüft wird. Im Bedarfsfall erstellen wir dann automatisch einen Rechtsbehelf und überwachen den weiteren Ablauf. Auf diese Weise werden keine Fristen versäumt und Sie werden optimal von der „Belastung Finanzamt“ bewahrt.
