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Steuerberater Dhein & Dhein PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft - Landwirtschaftliche Buchstelle – | Mönchengladbach, Langenfeld & Umgebung

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Leistungen Erben und Schenken

Schenkung und Erbschaftsteuer

Unseres Erachtens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Minimierung der Steuer im Erb- oder Schenkungsfall, dass frühzeitig ein Konzept erstellt wird, welches Fragen der Vermögensnachfolge regelt. Bei der Erstellung dieses Konzeptes unterstützen wir Sie gerne.

Wichtige Fragen für die Übergeber von Vermögen, wie z. B.:

Wir erstellen für Sie Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen, Lohnsteueranmeldungen, Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen und alle weiteren Arten von Steuererklärungen.

Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen im Rahmen der Steuerberatung an:

  • Wie kann ich eine Übertragung von Eigentum schon zu Lebzeiten rechtlich vor Missbrauch absichern?
  • Steht eine etwaige Gütertrennung einer optimalen Übertragung im Wege?
  • Wie sollte ich ein Testament abfassen?
  • Ist für die Absicherung der Übertragung meiner Immobilie besser ein Wohnrecht oder eher ein Nießbrauch zu vereinbaren?

Die rechtzeitige Planung der Vermögensübergabe kann erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Dabei zielt unsere Beratung stets darauf ab, mit den derzeitigen und den künftigen Besitzern des Vermögens "an einem Tisch" alle Probleme gemeinsam zu besprechen und für alle Beteiligten die optimale Lösung zu finden.

Wären auch Sie überrascht worden?

Wie beantworten Sie diese Fragen auf Ihre persönliche Situation:

  • Kennen Sie Ihre Erben und deren Ansprüche?
  • Haben Sie durch ein Testament vorgesorgt, dass nach Ihrem Wunsch vererbt wird?
  • Was passiert, wenn Ihre Ehe oder (bei Unternehmern) die von Teilhabern scheitert?
  • Haben Sie durch Ehevertrag oder Gesellschaftsvertrag vorgesorgt?
  • Kennen Sie die Liquiditätsgefahren für Ihre Familie/Ihr Unternehmen bei Erbfall, Ausscheiden von Teilhabern?
  • Haben Sie vorgesorgt, dass in diesen Fällen keine Illiquidität droht?
  • Wissen Sie, dass bei Schenkung und im Erbfall Grundbesitz nach wie vor günstiger als Geldvermögen und Betriebsvermögen besonders begünstigt besteuert wird?
  • Wissen Sie, wie hoch die Belastung in Ihrem Fall ist und ob die zu zahlende Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer für Ihre Nachkommen tragbar ist?
  • Wissen Sie, was zu tun ist, wenn minderjährige Kinder betroffen sind? Stichwort gerichtlich bestellter Vormund

Service

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Wir freuen uns auf Sie!

Ursula und Stephan Dhein | Steuerberater Mönchengladbach

Herzlichst

Unterschrift Ursula und Stephan Dhein | Steuerberater Mönchengladbach

Stephan & Ursula Dhein